Baden-Württemberg entwirft eigenes Grundsteuermodell

Baden-Württemberg bringt ein eigenes Grundsteuermodell auf den Weg, das mit dem Bundesmodell nicht viel gemein hat. Gestern verabschiedete die Landesregierung den Gesetzesentwurf. Zentrale Elemente sind Grundstücksfläche und Bodenrichtwert. Beim Bundesmodell fließen neben diesen beiden Kriterien auch noch Gebäudefläche, Immobilienart, Nettokaltmiete und Gebäudealter ein. Dafür konnten sich Grüne und CDU in Baden-Württemberg nicht begeistern. Weil die Gebäudefläche beim Bodenwertmodell des Landes keine Rolle spielt, falle etwa bei neu geschaffenem Wohnraum keine höhere Grundsteuer an, betonte Finanzministerin Edith Sitzmann. Im baden-württembergischem Modell werden Grundstücksfläche und Bodenrichtwert miteinander multipliziert, und auf das Ergebnis wird eine festgelegte Steuermesszahl angewandt, modifiziert nach der jeweiligen Nutzung. Dabei gibt es bei Wohnnutzung einen Abschlag. Dieses Modell sei einfach, bürokratiearm und transparent, meint Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

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