Geschlossene Fonds: Verband sieht freien Vertrieb durch Schäubles Pläne bedroht
Der mit Spannung erwartete Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Regulierung geschlossener Fonds stößt in der Branche auf Lob und Kritik zugleich: Der VGF Verband geschlossene Fonds wertet z. B. die Verankerung der inhaltlichen Prospektprüfung nach dem Wirtschaftsprüferstandard S4 sowie die Pflicht, eine Produkt-Kurzinformation zu erstellen, positiv. Die vorgesehenen Qualifizierungsanforderungen für Vertriebe, die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen und das Gebot der anlegergerechten Beratung werden ebenfalls begrüßt. Falsch sei jedoch der eingeschlagene Weg, um diese Ziele zu erreichen: So sollen Anteile an geschlossenen Fonds künftig wie Aktien und Anleihen als Finanzinstrumente qualifiziert werden. Dadurch käme das Kreditwesengesetz (KWG) und das Wertpapierhandelsgesetz zur Anwendung (WpHG), mit der Folge, dass nur noch speziell ausgebildete Berater die Produkte vertreiben dürften. „Gerade freie Vertriebe und kleinere Emissionshäuser sind damit in ihrer Existenz bedroht“, sagt VGF-Geschäftsführer Eric Romba. Aus Sicht des Verbands wäre eine spezialgesetzliche Regelung besser als die vielen Änderungen beim KWG und beim WpHG.
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