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Offene Fonds: Branche schlägt Mindesthaltefrist von einem Jahr vor

Die Anbieter Offener Immobilienfonds haben mit eigenen Reformvorschlägen auf die Regulierungsvorschläge des Bundesministeriums der Finanzen reagiert: Über den BVI ließen sie mitteilen, dass sie nun für eine Mindesthaltefrist von zwölf Monaten für Neuanleger eintreten. Bei Altanlegern soll diese Frist als abgelaufen gelten. Nach Ablauf der Ersthaltefrist soll weiterhin ein täglicher Handel der Anteilsscheine möglich sein. Außerdem plädiert der Verband dafür, für institutionelle Anleger eine generelle Kündigungsfrist von zwölf Monaten einzuführen. Darüber hinaus sollen längere einzelvertragliche Kündigungsfristen zwischen Fondsanbieter und Kunde möglich sein. Bei der Bewertung spricht sich die Branche für kürzere Intervalle aus: Statt wie bislang jährlich soll die Wertermittlung der Fondsobjekte künftig halbjährlich erfolgen. Die Regulierungsvorschläge aus dem BMF, insbesondere der pauschale Abschlag um 10 % auf die ermittelten Verkehrswerte, hatten zu großer Unruhe und Fondsschließungen geführt.

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