„Reform der Share-Deals trifft vor allem Projektentwickler“
Die von den Landesfinanzministern angestrebten Steuerrechtsänderungen bei Share-Deals werden besonders Projektentwickler treffen, sagt das Beratungsunternehmen Baker Tilly. Vorgesehen ist die Absenkung der grunderwerbsteuerauslösenden Grenze von 95 auf 90 % und die Verlängerung der Haltefrist des Minderheitenanteils von fünf auf zehn Jahre (Einen ausführlichen Bericht zu den Reformplänen finden Sie in TD Premium). Projektentwickler hätten aber nicht die finanziellen Ressourcen, eine zehnprozentige Beteiligung an einer Immobilie über zehn Jahre zu halten, nur weil der Käufer Grunderwerbsteuer sparen wolle, so Baker Tilly. Daher würden sie wegen der Neuregelungen künftig mehr Asset-Deals machen müssen. Die Käufer, die dann Grunderwerbsteuer in voller Höhe entrichten, würden diese vom Kaufpreis abziehen, sodass die Erlöse der Projektentwickler sinken. Entwickler hätten ein großes Interesse daran, die Immobilie zusammen mit der haltenden Gesellschaft zu verkaufen, zumal viele Haftungsansprüche aus der Bauphase sich auf die Objektgesellschaft und nicht auf die Immobilie beziehen. Diese Verkäufe erfolgen häufig via Share-Deal.
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