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Vergaberecht: OLG macht Kehrtwende bei der Ausschreibungspflicht

Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf vor drei Jahren mit seinem „Ahlhorn-Urteil“ für große Verunsicherung beim Verkauf von Grundstücken durch die öffentliche Hand gesorgt hatte, machen die Richter nun eine Kehrtwende. Mit ihrem aktuellen Urteil (VII Verg 9/10) stellen sie klar, dass bei Grundstücksgeschäften zwischen öffentlicher Hand und privaten Investoren nur dann eine europaweite Ausschreibungspflicht besteht, wenn der öffentliche Auftraggeber ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an der zu beschaffenden Bauleistung hat. Sie folgen damit dem sogenannten Wildeshausen-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-451/08), das der Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf eine Absage erteilt hatte.

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