Karstadt: Görg und Berggruen vereinbaren Fristverlängerung
Die Entscheidung über Sein oder Nichtsein des traditionsreichen Warenhausfilialisten Karstadt wird abermals verschoben. Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg und der designierte Karstadt-Retter Nicolas Berggruen haben sich darüber verständigt, dass die aufschiebenden Bedingungen für das Inkrafttreten des Kaufvertrags nun erst bis zum 8. August erfüllt sein müssen, wie Görg mitteilt. Das Amtsgericht Essen verschob seine Entscheidung über die Annahme des Insolvenzplans für die Kette mit 120 Häusern seinerseits auf den 10. August. Damit erhalten Berggruen, Karstadt-Hauptvermieter Highstreet und dessen Gläubiger gut drei Wochen mehr Zeit, sich über die Mietkonditionen für die 86 Highstreet-Warenhäuser zu einigen. Die Weichen dafür sollen am 28. Juli 2010 in London gestellt werden, wenn sich die Highstreet-Gläubiger erneut treffen, um über den Mietvertragsentwurf zu beraten. Görg begründete die Fristverlängerung damit, dass eine finale Einigung des Vermieterkonsortiums mit dem Investor erst nach diesem Gläubiger-Treffen, für das die Einladungen erst vor knapp zwei Wochen rausgingen, erfolgen kann.
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