Bundestags-Anhörung zu Share-Deals – Parlamentsdienst prüft „Unit-Deals“

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat gestern den ZIA und weitere Sachverständige zur geplanten Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes angehört. Steuer-Umgehungen mithilfe von Share-Deals würden durch die Absenkung der betreffenden Quote auf 89,9 % keinesfalls effektiv verhindert, während andererseits Unternehmensübernahmen in Fällen, wo gar keine Steuervermeidungsabsicht besteht, belastet würden, so der Tenor. Ebenfalls würden Immobilien als Kapitalanlage getroffen, obgleich derartige Investitionen ebenfalls nicht aus Steuerspargründen getätigt würden. Zwei der geladenen Wissenschaftler plädierten für eine Absenkung auf 75 %. Professor Heribert Anzinger (Universität Ulm) erwartet, dass mit dem Gesetzentwurf neue Steuergestaltungen über Stiftungen abgesichert werden könnten. Mit einer Steuer-Umgehung mittels „Unit Deal“ beschäftigte sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Dabei handelt es sich um eine Übertragung von Immobilienfondsanteilen, bei der sich zivilrechtlich das Eigentum nicht ändert, da die Kapitalverwaltungsgesellschaft dieselbe bleibt. Anders als das Grunderwerbsteuergesetz wäre aber das sogenannte Reformmodell II der Finanzministerkonferenz geeignet, auch die Anteilsveräußerung im treuhänderischen Sondervermögen einer KVG der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen, so die Parlamentsjuristen.

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