Share-Deal-Verschärfung wird aufgeschoben

Die geplante Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zur Neuregelung von Share Deals wird nicht wie geplant am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Dies gaben die Bundestagsfraktionen von Union und SPD gestern bekannt. Das Verfahren soll aber im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss gebracht werden. Wann die Neuregelung greifen bzw. ob sie rückwirkend zum Jahresbeginn greifen wird, bleibt in der Mitteilung offen. Alexander Lehnen, Partner der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, geht davon aus, dass keine Rückwirkung auf den 1. Januar 2020 beschlossen wird, denn im bisherigen Gesetzesentwurf sei stets auf ein zukünftiges Datum der Einführung, nie aber auf den Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzes in das Gesetzgebungsverfahren abgestellt worden. Die Regierungsfraktionen begründen den Aufschub damit, dass sie mehr Zeit für eine Auswertung der in der öffentlichen Anhörung „aufgeworfenen Aspekte“ brauchen. Wie berichtet, wurde der Gesetzentwurf bei der Anhörung im Finanzausschuss scharf kritisiert. Die neugefasste Besteuerung von Änderungen der Gesellschafterstruktur würde zu „Kollateralschäden“ in sämtlichen Branchen führen.

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