Studie: Erbbauzinsen variieren zwischen 2 und 6 %

Wenn Kommunen Grundstücke im Erbbaurecht vergeben, werden derzeit Erbbauzinsen in einer Bandbreite von knapp 2 bis zu gut 6 % vereinbart. Im Durchschnitt sind es 3,7 %. Zu diesem Ergebnis kommt eine Befragung des Deutschen Erbbaurechtsverbands zusammen mit JLL unter mehr als 110 Erbbaurechtsgebern sowie ausgewählten Investoren. In den meisten Fällen (52 %) ist die Berechnungsgrundlage für den Zins der Bodenwert inklusive der Erschließungskosten. 39 % gehen vom Bodenwert abzüglich der Erschließungskosten aus. Nur 2 % nutzen den Mietertrag des Hauses als Bemessungsgrundlage. So gut wie alle Verträge sehen Zinsanpassungen während der Laufzeit vor, meist richten sich diese nach dem Verbraucherpreisindex (VPI). Die Mietpreisentwicklung spielt nur eine sehr untergeordnete Rolle. Die mittlere Vertragslaufzeit liegt bei 85 Jahren. Fällt die Immobilie danach an den Erbbaurechtsgeber zurück, zahlen knapp die Hälfte 66 bis 75 % des Immobilienwertes. 19 % entschädigen mit dem vollen Gegenwert.

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