Teilöffnung großer Läden und Centerbetrieb vielerorts möglich

Läden außerhalb der Grundversorgung dürfen in vielen Bundesländern ab heute auch dann öffnen, wenn sie an sich zwar größer als 800 m² sind, jedoch durch Absperrungen ihre Verkaufsfläche auf dieses Maß reduzieren. Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein sowie Brandenburg (ab 22.4.) und Thüringen (ab 27.4.) erlauben dies laut Bekanntgaben der jeweiligen Regierungen, meist mit der Auflage, dass sich nicht mehr als eine bestimmte Zahl an Kunden gleichzeitig in den Läden aufhalten darf. Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt schließen diese Möglichkeit dagegen ausdrücklich aus. Auch in Bayern, Berlin, NRW und Sachsen scheint die Teilöffnung größerer Läden nicht vorgesehen. Einkaufszentren dürfen ebenfalls in den meisten Bundesländern wieder eröffnen, nur das Saarland untersagt dies explizit; in Berlin, Bayern und Thüringen, wo die Lockerungen im Einzelhandel noch nicht heute erfolgen, ist dies ungewiss. In Sachsen dürfen in Einkaufszentren nur Geschäfte für Lebensmittel und andere Grundversorgung öffnen oder Läden, die einen eigenen Außeneingang haben.

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