Verwaltungsgericht Hamburg kippt Öffnungsverbot für großflächigen Einzelhandel
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag eines Hamburger Sportwarengeschäfts-Betreibers stattgegeben, mit dem sich dieser gegen die Schließung seines Ladens gewandt hatte. Geklagt hatte nach TD-Informationen der Betreiber der Sportscheck-Filiale in der Mönckebergstraße 18. Nach Ansicht der Richter verletzt das Öffnungsverbot für Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche den Antragsteller in seiner Berufsfreiheit. Die Unterscheidung zwischen Läden bis 800 m², die öffnen dürfen, und größeren Geschäften, die nur auf begrenzter Fläche öffnen dürfen, ist laut Gericht ungeeignet, dem Infektionsschutz zu dienen. Die Hygiene- und Schutzvorgaben ließen sich in großflächigen Läden ebenso gut oder sogar besser als in kleineren Läden einhalten. Auch die Annahme, dass die Öffnung großflächiger Geschäfte in der Innenstadt zu Kundenanstürmen führen würde, basiere nicht auf Tatsachen, da das Warenangebot einen Laden attraktiv mache, nicht dessen Größe. Die Hansestadt Hamburg hat gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erhoben und beantragt, dass die Regelung bis zur Entscheidung in Kraft bleibt.
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