Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel
Bundestagsabgeordnete von Union und FDP haben gestern beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle gegen den Berliner Mietendeckel eingereicht. Die von 284 Parlamentariern unterzeichnete Klageschrift stellt auf staatsorganisationsrechtliche Aspekte ab, wie Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und der von den Fraktionen beauftragte Prozessbevollmächtigte Wolfgang Spoerr von der Kanzlei Hengeler Mueller in einem Pressegespräch erläuterten. Im Kern geht es darum, ob Bundesrecht durch Landesrecht gebrochen werden darf. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes schließe konkurrierende Regelungen der Länder im selben Sachbereich aus, der Bund habe das Mietrecht aber umfassend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt; es sei ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber dabei auf einen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern aus sei, der dann durch ein einzelnes Bundesland zerstört werde. Zu den zeitlichen Abläufen wollte Spoerr keine Prognose abgeben, das Verfassungsgericht habe sich mit einer Reihe von Verfahren zu befassen. Allerdings hoffen die Kläger auch auf eine einstweilige Anordnung gegen den Mietendeckel.
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