Gericht kippt bayerische Mietenstopp-Initiative
Die BĂĽrgerinitiative „#6JahreMietenstopp“ ist mit ihrem Anliegen vorerst gescheitert, bayernweit eine Begrenzung der Wohnungsmieten durchzusetzen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärte das Volksbegehren fĂĽr unzulässig und verwies an den Bund. Vertragsrecht, auch das der Mietverträge, sei im BĂĽrgerlichen Gesetzbuch geregelt, und das sei Bundesrecht, so das Urteil der Richter, das damit der Auffassung des bayerischen Innenministeriums folgt. Vertreter der Wohnungswirtschaft begrĂĽĂźen das Urteil einhellig. Der IVD-Vorsitzende JĂĽrgen Michael Schick sieht auch Parallelen zum Berliner Mietendeckel und fordert eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht. In dieselbe Richtung geht Ulrich Lange, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Die Entscheidung aus MĂĽnchen ist ein Warnschuss fĂĽr alle, die meinen, sie könnten ĂĽber Umwege das bundesweit geltende Mietrecht selbst verschärfen.“ Der Berliner Mieterverein hält dagegen, dass das MĂĽnchener Urteil noch keine Vorentscheidung fĂĽr den Berliner Mietendeckel sei: „Trotz der heutigen Entscheidung bleiben wir optimistisch, dass der Berliner Mietendeckel Bestand behält“, wird der Vereinsvorsitzende Reiner Wild zitiert.
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