Eilantrag gegen zweite Stufe des Mietendeckels scheitert in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels abgelehnt. Die Kläger hätten weder für ihren eigenen Fall noch „für die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter Berlins“ aufgezeigt, dass ihnen schwere Nachteile drohten, so die Karlsruher Richter am Donnerstag. Es sei nicht ersichtlich, dass die ausbleibenden Mieteinnahmen existenzbedrohende Ausmaße annehmen würden. Es seien auch keine irreversiblen Schäden zu befürchten, weil die Wohnungseigentümer die vertraglich vereinbarten Mieten auch rückwirkend verlangen könnten, sollte das Gericht den Mietendeckel als verfassungswidrig einstufen. Die zweite Stufe greift zum 23. November. Dann müssen Vermieter auch bei Altverträgen die Mieten senken, wenn sie mehr als 20 % über den Obergrenzen liegen. Geklagt hatte eine Gesellschaft, die in Berlin 24 Wohnungen vermietet.
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