Entwurf für neues Fondsstandortgesetz bekommt viel Zustimmung
Der gestern vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Referentenentwurf für ein Fondsstandortgesetz (FOG) stößt beim Immobilienverband ZIA auf Lob. Das stärke den ins Hintertreffen geratenen deutschen Fondsstandort, so der ZIA. Viele Vorschläge seien aufgegriffen und umgesetzt worden. So können geschlossene Spezial-AIF künftig zusätzlich auch als Sondervermögen aufgelegt werden, was eine größere Produktvielfalt erlaubt. Für die geschlossenen Publikums-AIF ist dies nicht vorgesehen. Zwar wächst auch hier die Flexibilität etwa durch Master-Feed-Strukturen, aber mehr Schub hätte dem seit Jahren darniederliegenden Markt die neue Rechtsform Sondervermögen gebracht. Wenn das doch noch komme, werde es "richtig interessant", meint Rechtsanwalt und Fondsexperte Alexander Lehnen von Arnecke Sibeth Dabelstein. Positiv wiederum wird die Möglichkeit aufgenommen, dass offene Immobilienfonds, die bislang nur als Sondervermögen auflegbar waren, künftig auch als offene Investmentkommanditgesellschaften möglich sind. Das schaffe ganz neue Möglichkeiten für die Anbieter in diesem Segment, so Lehnen.
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