Musterklage gegen Modernisierungsmieterhöhung scheitert vorm BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die erste und bislang einzige Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht abgewiesen. Die Klage an sich sei zwar zulässig, betonten die Karlsruher Richter, zumal der klagende Münchner Mieterverein mit ihr zulässige Ziele verfolge, sie sei allerdings unbegründet. Ein Münchner Vermieter hatte am 27. Dezember 2018 eine Mieterhöhung für Modernisierungsmaßnahmen angekündigt, die im Frühjahr 2021 erfolgen sollen. Grundlage für die Berechnung der höheren Miete sollte die Modernisierungsumlage von 11 % sein, wie sie bis zum 31. Dezember 2018 galt. Seit dem 1. Januar 2019 dürfen nur noch 8 % der Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Der Mieterverein sah darin ein rechtsmissbräuchliches Verhalten – der Vermieter wolle sich noch schnell die höhere Umlage sichern. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht München dies genauso beurteilt. Der BGH entschied nun, dass die Modernisierungsankündigung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Der DMB zeigt sich enttäuscht und fordert von der Politik einen Stopp der "Verdrängungspraxis durch energetische Modernisierung".

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