Umwandlung von Mietwohnungen nur noch mit Genehmigung

Union und SPD haben sich auf einen Kompromiss beim Baulandmobilisierungsgesetz geeinigt. Nach TD-Informationen ist der Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Mietwohnungen als § 250 Baugesetzbuch Teil des geplanten Gesetzes. In "angespannten Wohnungsmärkten" müssen Kommunen der Bildung von Wohnungseigentum zustimmen. Auf Drängen der Union soll es eine Ausnahme für Vermieter von bis zu fünf Wohnungen geben, die durch die Länder auf eine Spanne von "drei bis 15 Wohnungen" konkretisiert werden kann. "Dort, wo Wohnraum besonders knapp ist, stoppen wir das Geschäftsmodell der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen", sagte SPD-Vizefraktionschef Sören Bartol. Kommunen könnten festlegen, dass in Innenstädten bezahlbarer Wohnraum gebaut werden muss. Beim Grundstücksverkauf habe die öffentliche Hand mehr Zeit und Möglichkeiten zu kaufen. Beim Vorkaufsrecht sollen Kommunen zum Verkehrswert kaufen können, der von Gutachtern ermittelt wird, "damit sich die Gemeinden nicht mehr spekulativen Vorstellungen über die Preisentwicklung beugen müssen", so Bartol. Die Vorlage wird heute im Bauausschuss behandelt, am Freitag stimmt der Bundestag ab.

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