Berlin erschwert Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Der Berliner Senat hat gestern beschlossen, das gesamte Stadtgebiet zum angespannten Wohnungsmarkt nach dem Baulandmobilisierungsgesetz auszuweisen. Damit kann die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestehenden Wohngebäuden ab fünf Wohnungen nur noch mit Zustimmung des jeweiligen Bezirksamts erfolgen. Die Regelung gilt bis Ende des Jahres 2025. Zuvor war eine behördliche Zustimmung nur in sogenannten Milieuschutzgebieten erforderlich.

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