BGB: Staatsanwaltschaft beantragt Freispruch für Landowsky
Im Berliner Bankenprozess gegen Klaus Landowsky und elf weitere Manager des früheren Bankkonzerns Bankgesellschaft Berlin (BGB) hat die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt. Sie sehe sich dazu gezwungen, weil ihr Gutachter zur Ermittlung des konkreten Schadens nicht zugelassen wurde, sagte Anklagevertreter Stefan Trimpert. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juni 2010 die Verurteilung Landowskys aufgehoben und verlangte, dass die Vermögensgefährdung durch Untreue zum Zeitpunkt der Fondsauflage konkret bezeichnet werden muss, was manche Experten als unmöglich bezeichneten. Den Angeklagten des seit Juni 2009 laufenden Prozesses wird Untreue vorgeworfen. Sie sollen zwei Immobilienfonds der früheren BGB Mitte der 1990er Jahre bewusst mit umfassenden Miet- und Rücknahmegarantien ausgestattet haben, obwohl der Immobilienmarkt nach Einschätzung der Ermittler bereits seit 1995 rückläufig gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft hat trotz ihres Antrags auf Freispruch bereits Revision angekündigt, da sie unverändert der Auffassung sei, die Manager hätten ihre Pflichten bei der Risikoeinschätzung verletzt.
TD Morning News abonnieren
Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen Auszug aus unseren Branchennachrichten.