Hamburg erschwert Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Wie in Berlin, so wird nun auch im gesamten Hamburger Stadtgebiet die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten genehmigungspflichtig sein. Der Senat hat eine entsprechende Verordnung auf der Grundlage des neuen Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Sie gilt zunächst bis Ende 2025. Auf Umwandlungen günstiger Wohnungen würden oft Eigenbedarfskündigungen oder aufwändige Sanierungen sowie schließlich die Weitervermietung zu Preisen folgen, die für die ursprünglichen Mieter unerschwinglich seien, argumentiert Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt. Somit werde durch Umwandlungen das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen verringert. Künftig muss eine Umwandlungsgenehmigung nur unter wenigen Bedingungen erteilt werden: Zum Beispiel wenn diese im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt oder wenn der Eigentümer die Wohnung zur eigenen Nutzung an Familienangehörige veräußern will oder mindestens zwei Drittel der Wohnungen an die aktuellen Mieter verkauft werden.

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