CO2-Kosten werden in Gewerberäumen hälftig geteilt
Die Koalition auf Bundesebene sowie die für Wirtschaft, Bau und Justiz zuständigen Bundesministerien haben sich am Wochenende auf Pläne zur CO2-Kostenverteilung geeinigt. Bei Gewerbeimmobilien soll zunächst eine hälftige Teilung greifen. Ein Stufenplan, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes, wie er nun für Wohngebäude von der Regierung vorgesehen ist, dürfte in ein paar Jahren – wenn benötigte Daten vorliegen – auch auf gewerbliche Mietobjekte angewendet werden. Anfang 2023 soll das Gesetz in Kraft treten. Die 50:50-Aufteilung greife zu kurz, beklagt der Zentrale Immobilien Ausschuss ( ZIA). Das sei zu undifferenziert und bestrafe Eigentümer, die schon viel in Sanierung investiert hätten. Eine mögliche Rückfalloption über vertragliche Regelungen zwischen Mieter und Vermieter von Gewerberäumen sei "eine Mogelpackung", die im Streitfall nicht greife. Für Wohngebäude soll ein Zehn-Stufen-Plan gelten, nach dem Prinzip, je schlechter die energetische Qualität des Objekts, desto höher der CO2-Anteil, den der Vermieter zu tragen hat.
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