Nach Spandau-Urteil hat Berlin keinen Mietspiegel mehr

Das Ende vergangener Woche bekannt gewordene Urteil des Amtsgerichts Spandau, das den Berliner Mietspiegel für ungültig erklärt hatte, dürfte nach Ansicht von Steffen Sebastian weitreichende Folgen für Mieter und Vermieter haben. Wahrscheinlich hebele das Urteil (Aktenzeichen AZ 6 C 395/21 vom 10. Januar 2022) die Mietpreisbremse aus; es sollte schleunigst ein neuer Mietspiegel erstellt werden, analysiert Sebastian, Professor am IREBS Institut für Immobilienwirtschaft an der Universität Regensburg sowie Vorsitzender der gif. "Gut organisierte Großvermieter, die drei passende Vergleichsmieten finden können, dürfen mit diesen Mieten nunmehr auch Mieterhöhungen weit über dem Niveau des Mietspiegels begründen. Private Kleinvermieter können hingegen weder den Mietspiegel 2019 noch 2021 anwenden, da eine Mieterhöhung dann formal unbegründet wäre. Ein Mieter müsste dann nicht zustimmen – Mieter und private Kleinvermieter verlieren gleichermaßen", meint Sebastian. Das Spandauer Gericht erkannte das Berliner Zahlenwerk nicht einmal als "einfachen Mietspiegel" an. Amtsgerichte in Neukölln und Lichtenberg hatten 2021 allerdings anders entschieden.

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