Offene Fonds: Regierung überarbeitet Gesetzentwurf
Die Finanzexperten von Union und FDP haben sich am Montag auf ein neues Reglement für die Offenen Immobilienfonds geeinigt. Zentral in dem aktuellen Entwurf ist laut der „Financial Times Deutschland“ und der „Börsen Zeitung“ eine einjährige Kündigungsfrist für alle Fondsanleger. Für Neuanleger ist zudem eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren vorgesehen. Unabhängig von diesen Fristen soll Privatanlegern die Rückgabe von Fondsanteilen bis zu 30.000 Euro pro Halbjahr möglich sein. Gelten sollen die neuen Fristen ab 2013. Das Verfahren ist allerdings noch offen, betont der Fondsverband BVI. Im Finanzausschuss des Bundestags wird über die Reform der Offenen Fonds planmäßig Anfang Februar beraten.
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