Bundesregierung erteilt Forderungen nach Mindestheiztemperaturen eine Absage
Die Bundesregierung verzichtet darauf, erstmals obere bzw. untere Grenzwerte für Mindestheiztemperaturen in Wohnräumen festzusetzen. "Im Bundesjustizministerium gibt es derzeit keine Pläne, eine gesetzliche Regelung speziell zur Frage der minimalen oder maximalen Raumtemperatur in Mietwohnungen zu treffen", sagte ein Sprecher gegenüber TD. Zu einer mietrechtlichen Verordnung "gibt es derzeit keine Vorhaben", bestätigte das Wirtschaftsministerium. Bauinisterin Geywitz hatte abgesenkten Temperaturen in Wohnungen bereits eine Absage erteilt. Im Mietrecht gibt es bislang keine Regelung zu Mindestheiztemperaturen, laut Justizministeriums-Sprecher auch keine BGH-Rechtsprechung. In Einzelfallentscheidungen seien Gerichte zu unterschiedlichen Auslegungen gekommen. Die Wohnungswirtschaft hatte von der Politik gefordert, geringere Mindesttemperaturen durchzusetzen, damit die Durchschnittstemperatur in den Wohnungen sinkt. Zuletzt hatte LEG-Chef von Lackum dazu eine rasche Entscheidung angemahnt. Die Bevölkerung müsse sich auf "Wärmeverzicht" einstellen, sagte er dem "Handelsblatt".
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