Lineare AfA soll ab 2024 von 2 auf 3 % steigen

Das Bundesfinanzministerium hat am Freitag den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht. Damit soll die im Koalitionsvertrag enthaltene Anhebung des steuerlichen (linearen) Normalabschreibungssatzes für den Mietwohnungsneubau nach § 7 Absatz 4 EStG von 2 auf 3 % erfolgen. Die aus dem Ansatz des höheren pauschalen AfA-Satzes resultierende kürzere Abschreibungsdauer von 33 Jahren habe keinen Einfluss auf die Beurteilung der tatsächlichen Nutzungsdauer von Wohngebäuden. "Diese wird regelmäßig auch mehr als 50 Jahre betragen", heißt es in dem Entwurf. Einziger Wermutstropfen: Die Regelung soll erst für neue Mietwohngebäude gelten, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden. Bereits zum 1. Januar 2023 soll zudem die Möglichkeit der Gebäudeabschreibung aufgrund einer nachgewiesenen kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer entfallen.

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