Ampel verschiebt CO2-Preis-Anhebung

Als Teil ihres gestern vorgestellten Entlastungspakets zur Abfederung der explodierenden Energiekosten verschiebt die Bundesregierung die für Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um 5 Euro pro Tonne um ein Jahr. Dementsprechend verschieben sich auch die Folgeschritte 2024 und 2025. Zum 1. Januar wird das Wohngeld um eine dauerhafte Klimakomponente und Heizkostenkomponente ergänzt. Der Kreis der Empfangberechtigten soll auf 2 Mio. Bürger wachsen. Um die kommunalen und sozialen Wohnungsunternehmen zu unterstützen, wird die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. "Private Wohnungsunternehmen können darüber hinaus die regulären ERP-/KfW-Förderkreditprogramme und bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen außerdem die regulären Bürgschaftsprogramme von Bund und Ländern zur Liquiditätssicherung in Anspruch nehmen", heißt es. Wenn Verbraucher ihre Kosten nicht begleichen können, sollen Sperrungen von Strom und Gas durch Abwendungsvereinbarungen verhindert werden. Die Homeoffice-Pauschale bei der Einkommenssteuer (Werbekostenabzug 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro pro Jahr, auch ohne separates Arbeitszimmer) wird entfristet.

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