Lineare AfA steigt schon zum 1. Juli 2023 von 2 auf 3 %
Die lineare AfA für den Mietwohnungsneubau nach § 7 Absatz 4 EStG wird bereits zum 1. Juli 2023 von 2 auf 3 % angehoben. Das kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz am Dienstag bei den Haushaltsberatungen für ihr Ressort im Bundestag an. Auf diesen Zeitpunkt habe sie sich mit Finanzminister Christian Lindner verständigt. Bisher war 2024 als Starttermin genannt worden. Außerdem sagte Geywitz, dass sie 2023 mit den Ländern ein "besonderes Programm" für preisgünstigen Wohnraum für junge Menschen auf den Weg bringe. Geywitz verwies zudem auf die im Justizministerium anhängigen mietrechtlichen Neuregelungen und nannte neben einer geplanten Holzbauinitiative das serielle Bauen als weitere Bausteine ihrer Politik in nächster Zeit. Dass die AfA-Anhebung den Wohnungsbau ankurbelt, halten Experten nicht für ausgemacht. Dies sei mit einer Subvention wie der degressiven AfA nicht vergleichbar, twitterte Empirica-Chef Reiner Braun. Zudem fehlten im Wohnungsbau derzeit Bauland, Baumaterial und Personal. DIW-Wohnexperte Claus Michelsen wies dagegen darauf hin, dass die Kapazitäten "gerade schneller frei werden als man gucken kann".
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