Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern kommt 2023
Die Ampel-Koalition hat sich im Streit um die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern bei Wohngebäuden geeinigt. Künftig müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, abhängig vom CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche der Immobilie. Das geplante Stufenmodell soll am Mittag im Bundestag verabschiedet werden und am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Zuvor hatte der Bauausschuss dem geänderten Gesetzentwurf zugestimmt. In Gebäuden der schlechtesten Effizienzklasse müssen Vermieter nun 95 % der CO2-Abgabe zahlen, ursprünglich sollten es nur 90 % sein. Damit sei der Anreiz für Vermieter größer, Investitionen vorzunehmen, umgekehrt seien Vermieter im oberen Segment weitgehend entlastet, sagte der SPD-Abgeordnete Daldrup. Die FDP, die zuletzt Bedenken gegen das Modell geäußert hatte, hebt hervor, dass die jetzt gefundene Regelung technologieoffener sei. So würden z. B. Vermieter bei einem Brennstoffwechsel nicht mehr benachteiligt. Das Gesetz soll Ende 2025 evaluiert werden. Die oppositionelle CDU rügt, dass das Modell auf den Brennstoffverbrauch abziele und nur mittelbar auf den energetischen Zustand eines Gebäudes.
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