Wohnungsneubauförderung startet zum 1. März

Der Nachfolger der BEG-Förderung für effiziente Gebäude kommt. Ab dem 1. März soll es mit der reformierten Neubauförderung losgehen. Details will Bauministerin Geywitz am Vormittag erläutern, fast genau ein Jahr nachdem die Ampel die BEG-Mittel überraschend gekappt hatte. Die Grundzüge hatten Beamte aus Geywitz' Ministerium im November vorgestellt. Fest steht, dass gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Vorhaben gefördert werden, die energetisch über dem gesetztlichen Baustandard liegen; dieser liegt seit dem 1. Januar 2023 auf dem Niveau KfW-Effizienzhaus / Effizienzgebäude (EH/EG) 55, nur für den besseren Standard EH 40 wird es also Fördermittel geben. Auch das bereits eingeführte "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" bleibt Fördervoraussetzung. Im Haushalt sind 1,1 Mrd. Euro dafür eingestellt, Mittel, die aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen. Für den Wohnungsneubau stehen 650 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung, außerdem 100 Mio. Euro für Nicht-Wohngebäude; weitere 350 Mio. Euro werden für die Wohneigentumsförderung über zinsvergünstigte KfW-Darlehen bereitgestellt, allerdings erst ab Juni. Aus Sicht der Branche ist die Förderhöhe viel zu gering.

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