Hamburg will Kappungsgrenze bei Bestandsmieten auf 11 % drücken

Der Hamburger Senat soll sich über den Bundesrat für eine Absenkung der Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverträgen auf 11 % innerhalb von drei Jahren einsetzen (§ 558 BGB). Einen entsprechenden Beschluss soll die Hamburger Bürgerschaft auf Antrag der Regierungsfraktionen SPD und Grüne in der Sitzung am 29. März fassen. Derzeit können Vermieter die Miete in Bestandsverträgen um 20 % in drei Jahren anheben, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist eine Kappung bei 15 % möglich, so etwa in Hamburg, wo die Verordnung aber im August ausläuft; daher sieht der Antrag auch eine fünfjährige Verlängerung der Verordnung vor. Der Berliner Senat hat am Dienstag die Verlängerung der Regel bis 2028 beschlossen. Die Absenkung der Kappungsgrenze auf 11 % steht auch im Ampel-Koalitionsvertrag, einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Bundesjustizminister Buschmann bislang nicht vorgelegt. Der Vorstoß solle "neuen Wind in den Prozess bringen". Die stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Hamburger SPD-Fraktion Koeppen forderte zudem die Union auf, ihre "Blockadehaltung im Bundesrat" aufzugeben.

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