Bundesrat will möbliertes und temporäres Wohnen deckeln
Der Bundesrat wird einen Gesetzentwurf zur Ergänzung der Mietpreisbremse und zur Straffung des Mieterschutzes bei Kurzzeitvermietungen von Wohnraum in den Bundestag einbringen. Das hat die Länderkammer auf Initiative von Hamburg und Bremen auf ihrer Sitzung am Freitag, 16. Juni, beschlossen. Die Länder schlagen u.a. vor, den Möblierungszuschlag bei möbliertem Wohnraum im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) explizit zu regeln und die zulässige Höhe zu definieren. Vermieter sollen verpflichtet werden, sowohl die Nettokaltmiete als auch den Möblierungszuschlag auszuweisen. Bei Kurzzeitverträgen von Wohnungen, die sich in einem Gebiet mit angespannter Wohnraumlage befinden, sollen sich Vermieter zudem nur noch in Ausnahmefällen auf den Ausschluss geltender Mieterschutzregelungen berufen können.
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