Sonder-AfA von bis zu 11 % p.a. für energieeffiziente Wohnungen

Die Ampel will die Abschreibungen für den Mietwohnungsneubau üppiger ausstatten als bisher geplant. Die im Jahressteuergesetz 2022 befristet wieder eingeführte Sonder-AfA von jeweils 5 % in vier Jahren (§ 7b Einkommensteuergesetz) für Gebäude, die Effizienzhausstandard 40 inklusive Nachhaltigkeitssiegel QNG erreichen, soll fortgeführt und auch in Kombination mit der im Wachstumschancengesetz geplanten degressiven AfA von jeweils 6 % für sechs Jahre (§ 7 Absatz 5a) genutzt werden können. Darauf haben sich laut Medienberichten Finanzpolitiker der Ampel geeinigt. Die Laufzeiten beider Programme werden angeglichen. Für energieeffiziente Neubauten wären damit sechs Jahre lang 11 % der Herstellungskosten von der Steuer abzugsfähig. Die in § 7b auf 4.800 Euro/m² gedeckelten Herstellungskosten sollen auf 5.200 Euro/m² erhöht werden. Die neue Sonder-AfA kommt ohne Baukostenobergrenzen. Nicht gefördert wird die Schaffung neuen Wohnraums im Bestand, wie eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums dem "Tagesspiegel" bestätigte.

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