Bima-Budget für Grundstücksrabatte steigt auf 175 Mio. Euro

Die Bima kann bei der Veräußerung von Liegenschaften, die für den Bund entbehrlich sind, künftig eine Verbilligung von 35.000 Euro für jede darauf neugebaute Sozialwohnung gewähren, das sind 10.000 Euro mehr als bisher. Zudem ist die Verbilligung nun auch auf Erbbaurechte anwendbar; förderungswürdig sind neben dem sozialen Wohnungsbau auch der Bau von lokalen Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und Verkehrsflächen. Das Gesamtbudget dafür wurde um 50 Mio. auf 175 Mio. Euro aufgestockt. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat diesen Änderungsvorschlägen der Bima zur Verbilligungsrichtlinie jetzt zugestimmt. Im Zuge der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 hatte der Bundestag bereits die Möglichkeit zur verbilligten Veräußerung von Bima-Liegenschaften um weitere fünf Jahre bis Ende 2029 beschlossen. "Die Anreize für Kommunen, die von uns erworbenen Liegenschaften für den sozialen Wohnungsbau zu nutzen, werden dadurch noch einmal deutlich erhöht", so Bima-Vorstandsmitglied Fietz. Die angepasste Verbilligungsrichtlinie gilt für alle neuen Fälle ab dem 1. Januar 2024.

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