Steuersenkung für den freifinanzierten Wohnungsbau beschlossen
Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für die 2023 angekündigte degressive AfA für den Mietwohnungsbau. Bis Ende September 2029 und rückwirkend ab Oktober 2023 können nun jeweils 5 % der Investitionskosten (im ersten Jahr) bzw. des Restwerts (in den Folgejahren) steuerlich abgeschrieben werden. Es gibt keine Baukostenobergrenze. Die Regelung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohnimmobilien ab Gebäudestandard EH 55. "Viele Projektentwickler werden jetzt den Taschenrechner hervorholen und feststellen: es lohnt sich wieder für sie zu bauen", sagte Bauministerin Geywitz. Entscheidendes Kriterium sei erstmals nicht der Bauantrag, sondern der angezeigte Baubeginn. So wolle man auch die Umsetzung geplanter, aber noch nicht begonnener Projekte anreizen. ZIA-Präsident Mattner sprach von einem "wichtigen Signal an die Immobilienwirtschaft, wieder mehr Investitionen anzugehen".
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