Die Mietpreisbremse soll auch Neubauten erfassen
Bundesjustizminister Wissing (parteilos) will am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse ins Kabinett einbringen. Er sieht vor, die Regelung bis 2029 zu verlängern, wie es die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag ursprünglich vereinbart hatte. Nach aktuellem Stand läuft die Mietpreisbremse Ende 2025 aus, Wissings Amtsvorgänger Buschmann (FDP) hatte sie bis 2028 verlängern wollen. Zudem sollen nun auch bis Oktober 2019 neugebaute Wohnungen mietpreisgebremst werden; bislang gilt der 1. Oktober 2014 als Stichtag, alles, was danach gebaut und erstmals vermietet wurde, ist bislang davon ausgenommen. Ziel sei es, die dämpfende Wirkung auf die Miethöhe in angespannten Wohnungsmärkten zu unterstützen, heißt es im Gesetzentwurf, der TD vorliegt. Die von Buschmann geplanten höheren Hürden für den Erlass einer Mietpreisbremse fehlen dagegen. Die Bundesregierung hat freilich keine eigene Mehrheit im Bundestag mehr, Union und FDP haben sich mehrfach gegen eine Verschärfung des Mietrechts ausgesprochen. Allerdings geben die nun geplanten Änderungen einen Vorgeschmack auf Wahlkampfforderungen von SPD und Grünen.
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