Mietpreisbremse soll Neubauten bis 2019 erfassen
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Mietpreisbremse erarbeitet, der aktuell in der regierungsinternen Abstimmung ist und "sehr zeitnah" im Kabinett verabschiedet werden soll. Das bestätigte eine Sprecherin gegenüber TD. Das Instrument soll demnach wie im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart bis 2029 verlängert werden. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) schlägt in dem Entwurf zudem vor, "die Mietpreisbremse auch auf Gebäude auszuweiten, die nach dem 1. Oktober 2014 bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet wurden, um die dämpfende Wirkung der Mietpreisbremse auf die Miethöhen in angespannten Wohnungsmärkten zu unterstützen". Eine Regelungen zu Indexmieten und möbliertem Wohnraum enthält der Entwurf nicht. "Diese sollen in späteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden", so die Ministeriumssprecherin. Ausgeweitet werden soll auch die Möglichkeit, eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs abzuwenden, wenn die Mietschuld bis zum Abschluss des Räumungsverfahrens beglichen wird ("Schonfristzahlung"), so Hubig gegenüber der FAZ. Ähnliche Neuerungen sah ein Entwurf des damaligen Justizministers Wissing vor, der nicht mehr beschlossen worden war.
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