Frankfurt: Verwaltungsgericht blockiert Mainovas Rechenzentren-Pläne

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat in einer mündlichen Verhandlung entschieden, "dass die mittelbare Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main über die Mainova AG an der Mainova WebHouse GmbH rechtswidrig ist, soweit diese Gesellschaft auf den Betrieb von Rechenzentren gerichtet ist." Geklagt hatte ein Mitbewerber. Konkreter Auslöser des Gerichtsverfahrens ist das erste Projekt der Mainova Webhouse mit Namen "MHW01" in Seckbach. Die Stadt Frankfurt hätte umfassend prüfen müssen, ob nicht ein privates Unternehmen ebenso gut die Errichtung und den Betrieb eines Rechenzentrums hätte erfüllen können. Auch einen Bestandsschutz lässt das Gericht nicht gelten. Größter Anteilseigner des Mutterkonzerns ist die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding. Das Gericht sieht den Subsidiaritätsgrundsatz verletzt. Die Gemeinde hätte umfassend prüfen müssen, ob nicht ein privates Unternehmen ebenso gut die Aufgabe – also die Errichtung und den Betrieb eines Rechenzentrums – hätte erfüllen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist zugelassen, da dem Urteil grundsätzliche Bedeutung zukommt.

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