Hubig plant Deckel bei Indexmieten, Möblierung und Kurzzeitmieten
Die Bundesregierung plant weitere Mietrechtsverschärfungen. Ein von Justizministerin Hubig (SPD) vorgelegter Gesetzentwurf sieht vor, dass Vermieter möblierter Wohnungen den Zuschlag für die Möbel gesondert ausweisen müssen, maximal 5 % der Kaltmiete sind möglich. Mietsteigerungen in Indexmietverträgen will Hubig auf 3,5 % p.a. deckeln. Beide Maßnahmen gelten nur in "angespannten Wohnungsmärkten" (§ 201a BauGB). Kurzzeitmietverträge sollen einmalig für maximal 6 Monate abgeschlossen werden können und nur aus besonderem Grund. Während die Regelungen zu Kurzzeitvermietungen und Möblierungszuschlag nur für künftige Verträge gelten, greift jene zu Indexmieten auch für bestehende Mietverhältnisse. Länder und Verbände haben bis zum 6. März Gelegenheit, Stellung zu nehmen; anschließend muss der Entwurf durch Kabinett und Bundestag. Zuvor hatten Union und SPD bereits die Mietpreisbremse verlängert. Eine Mietrechtskommission erarbeitet bis Ende des Jahres weitere Vorschriften, u.a. zum Mietwucher-Paragrafen und zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse.
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