Berlin: Wohnen auf Zeit nur noch mit Genehmigung
Die Bezirksverwaltungen in Berlin müssen künftig die befristete Vermietung von Wohnraum genehmigen – zumindest in den rd. 80 sozialen Erhaltungsgebieten der Hauptstadt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat eine entsprechende Verwaltungsvorschrift „VV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete“ erlassen. Insbesondere gewerbliche Geschäftsmodelle und überteuerte Zwischenvermietungen, die dem Mietmarkt reguläre Wohnraum entziehen, sollen eingedämmt werden, heißt es in einer Mitteilung des Senats. Hintergrund ist die rasante Entwicklung von entsprechenden Angeboten auf dem Berliner Wohnungsmarkt – mit entsprechenden Mieten. Lag für Berlin der Anteil für möbliertes Wohnen auf Zeit an allen Inseraten im Jahr 2012 bei 13 %, so verdreifachte sich dieser auf 48 % im Jahr 2025. Die Angebotsmiete für möbliertes Wohnen auf Zeit (All-In, Medianwert) steigerte sich von 14,37 Euro/m² im Jahr 2012 auf 24,12 Euro/m² im Jahr 2025.
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