Kabinett beschließt Novelle des Baugesetzbuches

Das Bundeskabinett wird am Mittwoch eine zweite, umfassende Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) beschließen. Wichtigste Neuerung ist, dass der Bau von neuen Wohnungen bei der Interessenabwägung in angespannten Wohnungsmärkten Vorrang bekommt. Das soll nach dem bereits beschlossenen "Bauturbo" Schnelligkeit und Effizienz beim Wohnungsbau steigern. Energetische Sanierungen und der altersgerechte Umbau in Milieuschutzgebieten sollen erleichtert werden. Außerdem erhalten die Kommunen Instrumente, um wirkungsvoller gegen sogenannte Schrottimmobilien vorgehen zu können. Vom Tisch ist dagegen die im Referentenentwurf noch geplante Erweiterung des kommunalen Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB bei "Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen", um Immobilientransaktionen mit Extremisten zu verhindern. "Das hätte das Baugesetzbuch mit fachfremden Fragen aufgeladen, die dort systematisch nicht hingehören", sagte der baupolitische Sprecher der Unions-Fraktion Jan-Marco Luczak. Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetz Ende Juni erstmals im Bundestag beraten werden und könnte bis November verabschiedet werden.

TD Morning News abonnieren

Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen  Auszug aus unseren Branchennachrichten.