Karlsruhe weist Klage gegen Gebäudemodernisierungsgesetz ab

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag eine "Organklage" gegen den zeitlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudemodernisierungsgesetz abgewiesen. Die Antragsteller – zwei Abgeordnete der Grünen und die Links-Fraktion – hatten eine Verletzung ihrer Beteiligungs- und Informationsrechte geltend gemacht, weil die Bundesregierung erforderliche Antworten schuldig geblieben sei, das Parlament dennoch die Verabschiedung des Gesetzes "vorantreibe". Das hätten sie schon vor ihrer Klage tun müssen, so die Karlsruher Richter. Zudem hätten es die Kläger in der ersten Lesung im Bundestag Mitte Juni versäumt, darauf hinzuweisen, welche weitergehende Antwort oder Begründung sie begehrt hätten. Auch das von ihnen beanstandete "Vorantreiben" hätten sie dem Parlament gegenüber nicht ausreichend begründet. Das Gesetz kann nun wie geplant heute beschlossen werden, nachdem die Koalition zuvor angekündigt hatte, die Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen. Im Juli 2023 hatten die Verfassungsrichter einem Eilantrag gegen das Tempo bei der Verabschiedung der Vorgängerregelung ("Heizungsgesetz") statt gegeben; die Abstimmung war damals auf die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause verschoben worden.

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