Bundesweiter Mietendeckel laut Gutachten verfassungsgemäß
Ein bundesweiter Mietendeckel, der zunächst die Mieten einfriert und später bundesweit Obergrenzen festsetzt, ist mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Auch die Absenkung überhöhter Mieten ist möglich und machbar. Zu diesen Ergebnissen kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Thorsten Kingreen von der Uni Regensburg im Auftrage der Linken-Bundestagsfraktion. Bei der Ausgestaltung und bei Eingriffen in das Eigentum (Art. 14 GG) habe der Gesetzgeber einen sehr weiten Gestaltungsspielraum, den er auch dazu nutzen könne, "eine gesellschaftspolitische nicht erwünschte Gentrifizierung und Segregation zu verhindern", heißt es darin. Eine Grenze sei zwar die Privatnützigkeit des Eigentums, "die aber nur überschritten wird, wenn gesetzliche Regelungen dazu führen, dass Vermieter mit Verlust vermieten müssten", aber jedenfalls nicht, solange sie Kosten decken könnten und wirtschaftlich nicht in ihrer Existenz gefährdet würden. Mieter seien besonders schutzwürdig, weil sie "auf Wohnraum existentiell angewiesen" seien. Das Gutachten flankiert einen Gesetzentwurf der Linken, der u.a. einen sofortigen Mietenstopp in "angespannten Wohnungsmärkten" vorsieht.
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