ESG blockiert nicht pauschal Rüstungsnutzung
Eine rüstungsbezogene Nutzung ist nicht pauschal mit dem europäischen ESG-Regelwerk unvereinbar. Zu diesem Ergebnis kommen Garbe Industrial und Baker McKenzie in ihrem Whitepaper zur ESG-Einordnung von Immobilien im Verteidigungs- und Sicherheitssektor. Demnach sehen weder die EU-Taxonomie noch die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) oder die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sektorale Ausschlüsse für verteidigungsbezogene Nutzungen vor. Für die ESG-Bewertung von Immobilien seien vielmehr die Eigenschaften des Gebäudes sowie die Governance- und Risikomanagementstrukturen des Eigentümers maßgeblich. Kriterien wie Energieeffizienz, Emissionen, Ressourceneinsatz oder Nachhaltigkeitsmanagement stünden im Fokus, die Branche des Mieters hingegen nicht. Einzelne Investoren oder Finanzierungspartner könnten rüstungsbezogene Nutzungen aufgrund von Compliance-Vorgaben oder möglicher Reputationsrisiken weiterhin kritisch bewerten.
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