Einigung bei der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung?

Laut einem Bericht des „Handelsblatts“ stehen Bund und Länder kurz vor einer Einigung in der Frage der steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Gebäudesanierungen. Die Verhandlungsführer hätten sich darauf verständigt, das Gesamtvolumen der steuerlichen Förderung auf 1 Mrd. Euro zu begrenzen. Bisher war man von einer Summe von 1,5 Mrd. Euro und einem Abschreibungssatz für energetische Maßnahmen von 10 % p.a. über zehn Jahre ausgegangen. Wie das „Handelsblatt“ und inzwischen auch andere Zeitungen berichten, wird die Abschreibungsmöglichkeit zunächst auf fünf Jahre befristet – danach soll überprüft werden, ob sie hilft, die Klimaziele zu erreichen. Zudem soll offenbar das Programm zur Förderung öffentlicher Gebäude ausgeweitet werden; die Rede ist von 300 Mio. Euro, die der Bund übernehmen will. Zur Stunde ist allerdings unklar, inwieweit diese Punkte wirklich feststehen: Das Bundesfinanzministerium dementierte, dass die Verhandlungen schon abgeschlossen seien. Laut der Nachrichtenagentur „Reuters“ haben Regierungskreise die Informationen des „Handelsblatt“-Berichts aber bestätigt.

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