Immobilienfonds könnte es künftig nur noch als geschlossene Fonds geben
Die Bundesregierung denkt darüber nach, die Neuauflage Offener Immobilienfonds künftig zu verbieten. Stattdessen sollen Immobilienfonds nur noch als geschlossene Beteiligungsmodelle aufgelegt werden können. Diese Vorschläge enthält der erste Diskussionsentwurf zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie in nationales Recht, den das Bundesfinanzministerium am Freitag vorgelegt hat. An den bestehenden Offenen Fonds soll aber nicht gerüttelt werden. Die Offenen Publikumsfonds und Spezialfonds, die noch am Markt sind, kommen zusammen auf ein Volumen von über 100 Mrd. Euro. Für die geschlossenen Immobilienfonds sieht das Papier ebenfalls einschneidende Veränderungen vor. Die Mindestbeteiligungssumme pro Anleger bei Ein-Objekt-Fonds soll bei 50.000 Euro liegen, zudem soll die Fremdkapitalaufnahme der Fonds auf 30 % des Gesamtinvestments beschränkt werden. Die AIFM-Richtlinie muss bis Juli 2013 in nationales Recht gegossen sein. Bis dahin können sich noch einige inhaltliche Änderungen ergeben. Der Fondsverband BVI hat die Pläne, das Auflegen neuer Offener Fonds zu verbieten, kritisiert, begrüßt aber den Bestandsschutz für die bestehenden Produkte.
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