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Erbschaftssteuer: Reform passiert den Bundestag

Nach heftigen Diskussionen und zahlreichen Detailänderungen hat die Erbschaftssteuerreform den Bundestag passiert. Allerdings muss am 5. Dezember noch der Bundesrat zustimmen. Gerade aus den Reihen der Länder waren immer wieder Änderungswünsche eingebracht worden. Wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, werden künftig vom Grundsatz her alle Vermögensarten, also auch Immobilien, nach ihrem Verkehrswert bewertet und darauf aufbauend besteuert. Für vermietete Wohnimmobilien gibt es einen Abschlag von 10 %. Im zweiten Schritt sieht der Gesetzgeber Ausnahmen von der vollen Besteuerung vor: Betriebe, die sieben Jahre weitergeführt werden und bestimmte Rahmenbedingungen einhalten, zahlen nur 15 % der Erbschaftssteuer. Wird der Betrieb zehn Jahre fortgeführt und beträgt das Verwaltungsvermögen höchstens 10 %, fällt die Erbschaftssteuer komplett weg. Vermietete Immobilien gelten dabei als Verwaltungsvermögen und können die Steuerbefreiung für Unternehmen verhindern. Eine Ausnahme gilt für vermietete Wohnimmobilien von Wohnungsunternehmen.

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