AIFM-Umsetzung: Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie beschlossen. Auf Offene Immobilienfonds kommen damit besonders bei der Anteilsrückgabe strengere Regulierungen zu. Die ist nach dem Beschluss nur noch an einem Tag im Jahr möglich, mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Die Regelung, dass Anleger pro Halbjahr 30.000 Euro zurückgeben können, wurde dagegen wieder gestrichen. Ausgenommen hiervon sind allerdings Altanleger, für die Übergangsregelungen gelten. Weiterhin entfällt für die Fondsgesellschaften die Pflicht, einen unabhängigen Sachverständigenausschuss zu bilden. Für Spezialfonds wird laut dem Bundesfinanzministerium die bisherige Produktregulierung aus dem Investmentgesetz übernommen. Geschlossene Fonds müssen künftig grundsätzlich risikogemischt sein. Ausnahmen sind bei einer Mindestanlagesumme von 20.000 Euro möglich. Außerdem wurde die Fremdkapitalgrenze von 30 auf 60 % angehoben. Die Reaktionen aus der Branche fallen gemischt aus. „Wir sind auf dem richtigen Weg“, sagte ZIA-Präsident Andreas Mattner. Bei Anbietern Offener Fonds wie Union Investment wird dagegen die strengere Rückgaberegelung kritisch gesehen.

TD Morning News abonnieren

Melden Sie sich für die TD Morning News an und erhalten Sie täglich einen kostenlosen  Auszug aus unseren Branchennachrichten.