Bundesrat verabschiedet Mietrechtsnovelle ohne Änderungen
Der Bundesrat hat am Freitag das von der Bundesregierung vorgelegte Mietrechtsänderungsgesetz ohne Änderungen verabschiedet. Damit können Bundesländer künftig die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 % absenken. Der Vorschlag der SPD, Neuvertragsmieten auf 10 % über der Vergleichsmiete zu begrenzen, wurde nicht aufgenommen. Der Mietminderungsanspruch bei energetischen Sanierungen kann in Zukunft erst nach drei Monaten geltend gemacht werden. Der Vermieter kann jährlich maximal 11 % der Kosten für die Modernisierungen auf die Miete umlegen. Die Wärmelieferung an einen externen Anbieter (Contracting) darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters übertragen, sofern die Umstellung kostenneutral erfolgt. Diese und weitere Punkte treten Anfang April oder Anfang Mai in Kraft. Während die Eigentümerverbände GdW und Haus & Grund mit dem neuen Gesetz überwiegend zufrieden sind, kritisierte der Mieterbund, dass Mieterrechte abgebaut würden.
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