Bundesregierung bringt EnEV-Novelle auf den Weg

Die Bundesregierung hat gestern die Gesetzentwürfe zur Neufassung des Energie-Einsparungsgesetzes (EnEG) und der Energie-Einsparverordnung (EnEV 2014) beschlossen. Die Novelle sieht für Neubauten die Anhebung der Effizienzstandards in zwei Schritten (2014 und 2016) vor. Der zulässige Primärenergiebedarf wird jeweils um durchschnittlich 12,5 % reduziert, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss um durchschnittlich 10 % verbessert werden. Für bestehende Gebäude sind keine weiteren Verschärfungen geplant, insbesondere gibt es keine neuen Nachrüstpflichten. Die Regeln zur Vorlage und zum Aushang von Energieausweisen werden verschärft. Öffentliche Neubauten müssen ab 2019 im Niedrigstenergiestandard errichtet werden, alle übrigen Neubauten ab 2021. Der Bundestag soll den Neuregelungen noch vor der Sommerpause zustimmen, sodass die EnEV Anfang 2014 in Kraft treten könnte. Die Immobilienwirtschaft fordert Alternativen zu den stetigen Verschärfungen, die weitere Kostensteigerungen mit sich brächten. Die Politik dürfe ihre energiepolitischen Ziele nicht maßgeblich zu Lasten der Branche abhandeln.

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