Nach Bayern zieht auch NRW die Mietbremse

Nach dem von CSU und FDP regierten Bayern hat nun auch die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beschlossen, von der Möglichkeit der Neuerung im Mietrecht Gebrauch zu machen und in Ballungsräumen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen zu senken. Demnach kann die Wohnraummiete innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden, statt wie bisher um 20 %. Während die neue Kappungsgrenze in Bayern zunächst nur für München vorgesehen ist, müssen in NRW die Gebiete noch definiert werden, in denen eine „angemessene Mietraumversorgung gefährdet“ ist. Voraussichtlich betroffen sein werden Düsseldorf, Köln und Bonn.

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